Der Internationale Platz Vogelsang IP

Ein besonderer Ort

Die ehemalige NS-Ordensburg Vogelsang ist nicht nur eines der größten Bauwerke des Nationalsozialismus, sondern auch Ausdruck seiner Überheblichkeit und Menschenverachtung. Durch die militärische Nutzung nach dem Zweiten Weltkrieg als „Camp Vogelsang" spiegelt der Ort zudem den Weg vom „Kalten Krieg" zum Europa von heute wider. Seit 2006 entwickelt sich hier ein neuer Ort: Vogelsang IP als „Internationaler Platz" für Toleranz, Vielfalt und ein friedliches Miteinander. Die Erfahrungen aus der Geschichte werden als Verpflichtung und Chance gleichermaßen gesehen. Wertschätzung, Dialog und Offenheit sind Haltungen, denen alle Einrichtungen am Standort verbunden sind.

 

„IN WELCHER WELT WOLLEN WIR MITEINANDER LEBEN?"

… ist eine der leitenden Fragen in unserer Arbeit und Vermittlung. In unserer sich dynamisch globalisierenden Welt möchten die Standortpartner jeweils eigenständige Impulse zur Auseinandersetzung über die Gestaltung unserer Gegenwart und Zukunft geben. Dabei geht es sowohl um die Gesellschaft als auch um den Umgang mit der Natur. In der exponierten Lage mitten im Nationalpark Eifel sind Haltungen wie „Natur Natur sein lassen" und „Wildnis zulassen" hautnah erfahrbar. So ist der Nationalpark Eifel einerseits Ressource für Biodiversität, andererseits Erlebnis-, Rückzugs- und Lernraum.

Neben vielfältigen Impulsen bieten Vogelsang IP und der Nationalpark Eifel auch Raum für Erholung und Stille, für Freude und Genuss. Erinnerung an die mahnende Geschichte und eine wertschätzende, positive Grundhaltung ergänzen sich hier zu einer kraftvollen, zukunftsgewandten Energie.


 

Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS-Verbrechen in Deutschland  rufen auf zur Verteidigung der Demokratie

Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer nationalsozialistischer Gewalt nehmen als Orte der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit einer verbrecherischen Vergangenheit eine wichtige Bildungsaufgabe für die Gegenwart wahr. Ihre Arbeit folgt der aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus gewonnenen Verpflichtung unserer Verfassung: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Art.1 GG).

Lernen aus der Geschichte der NS-Verbrechen heißt auch Warnzeichen rechtzeitig zu erkennen, wenn eine nachhaltige Schwächung unserer offenen Gesellschaft droht. Wir wissen aus der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts, dass Demokratien mit Standards wie dem Grundgesetz, den europäisch und international verankerten Menschenrechten, Minderheitenschutz, Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung mühsam erkämpft wurden und fortdauernd geschützt und ausgestaltet werden müssen.

Immer offener etablieren sich in der Gesellschaft Haltungen, Meinungen und Sprechgewohnheiten, die eine Abkehr von den grundlegenden Lehren aus der NS-Vergangenheit befürchten lassen. Wir stellen mit Sorge fest:

- ein Erstarken rechtspopulistischer und autoritär-nationalistischer Bewegungen und Parteien,
- eine verbreitete Abwehr gegenüber Menschen in Not sowie die Infragestellung und Aufweichung des Rechts auf Asyl,
- Angriffe auf Grund- und Menschenrechte,
- die Zunahme von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit,
- eine damit einhergehende Abwertung von Demokratie und Vielfalt.

Hinzu kommt ein öffentlich artikulierter Geschichtsrevisionismus, der die Bedeutung des Erinnerns an die Verbrechen des Nationalsozialismus als grundlegende Orientierung der deutschen Gesellschaft in der Gegenwart angreift und durch ein nationalistisches Selbstbild ersetzen möchte.

Diesen aktuellen Entwicklungen treten wir mit unserer täglichen Arbeit in der historisch-politischen Bildung entgegen. Aber sie erfordern darüber hinaus politisches und bürgerschaftliches Handeln. Wir appellieren daher an die Akteure in Politik und Gesellschaft, das Wissen um die historischen Erfahrungen mit ausgrenzenden Gesellschaften wie dem Nationalsozialismus für die Gegenwart zu bewahren und sich für die Verteidigung der universellen Grund- und Menschenrechte einzusetzen.

Verabschiedet von der 7. Bundesweiten Gedenkstättenkonferenz am 13.12.2018

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