Denkmalschutz

Als eine der größten Hinterlassenschaften des Nationalsozialismus wurde die ehemalige „Ordensburg Vogelsang“ von der Bezirksregierung Köln gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen komplett als Denkmalbereich festgesetzt. Ziel ist der Erhalt der gesamten Denkmalsubstanz.

Einem offenen und zugleich verantwortungsvollen Umgang mit dem Baudenkmal wird daher ein hoher Stellenwert zu gemessen. Begründete und denkmalverträgliche Lösungen sind gewünscht.

Übersicht über die denkmalgeschützte Bausubstanz

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